Der Haushalt im Überblick (Entwurf)
Ordentliches Ergebnis
Pro Einwohner
Ordentliche Erträge
1.954,23 € (pro Kopf)Ordentliche Aufwendungen
1.986,02 € (pro Kopf)Zahlungsmittel
Einzahlungen
Auszahlungen
Die wichtigsten Ertrags- und Aufwandspositionen
Top-3 der Ertragspositionen
- 450.829.488 €
- Zuwendungen und allgemeine Umlagen
- 103.786.176 €
- Kostenerstattungen und Kostenumlagen
- 42.613.328 €
- Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte
Top-3 der Aufwandspositionen
- 383.071.798 €
- Transferaufwendungen
- 100.774.282 €
- Personalaufwendungen
- 86.432.445 €
- Sonstige ordentliche Aufwendungen
Fremdfinanzierung
Kurzfristige Verbindlichkeiten
Langfristige Verbindlichkeiten
Pro Kopf
- Kassenkredite
- 12,63 €
- Reduzierung im Haushaltsjahr
- 0,94 €
- Bestehende Investitionskredite
- 98,67 €
- Neuverschuldung im Haushaltsjahr
- 93,17 €
Neue Investitionen
Top-3 der neuen Investitionen
- 15.000.000 €
Bevölkerungsschutzzentrale
Die Stadt und der Kreis Paderborn haben sich zu einer Zusammenarbeit auf den Gebieten Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz bekannt. In diesem Zusammenhang soll eine Bevölkerungsschutzzentrale entstehen. Dazu finanziert der Kreis Paderborn die ihm zuordenbaren Aufgabenbereiche und Funktionen einschließlich des Grunderwerbs. (vgl. KT Beschluss v. 16.09.2024, DS-Nr. 17.1049/1)
- 8.005.000 €
Erweiterung / Umbau Liebfrauengymnasium Büren
Hierbei handelt es sich um die Umsetzung der Sanierungs- und baulichen Erweiterungsmaßnahmen des LFG im Zusammenhang mit der Umstellung auf G9 Schulbetrieb. Die Kommunen Büren, Salzkotten und Bad Wünnenberg beteiligen sich an den Investitionskosten mit 7,07 Mio. €.
- 13.050.000 €
Erweiterung Förderschulen
Aufgrund der Auswirkungen des Ganztagsfördergesetzes hat der Kreistag den Neubau eines Schulcampus der kreiseignen Förderschulen Erich-Kästener-Schule (5,2 Mio. €) und Astrid-Lindgren-Schule (2,95 Mio. €) sowie eine Sanierung und Erweiterung der Hermann-Schmidt-Schule (4,9 Mio.€) entschieden. Allein im Haushaltsjahr 2025 fallen dafür Ausgaben in Höhe von insgesamt 13,05 Mio. € an. (vgl. KT Beschluss v. 16.09.2024, DS-Nr.: 17.0835/2)
pro Kopf